Treue Begleiter als Trauzeuge?

konfetti-events.com • 15. September 2024

Klassischerweise gehören zu einer Hochzeit Trauzeugen. Die Braut benennt meist die beste Freundin und der Bräutigam den besten Freund. Aber was ist, wenn es so jemanden nicht gibt?

Bei einer Hochzeit zählen neben den Eltern und Geschwistern die Trauzeugen zu den wichtigsten Personen. Meist zählen sie auch zu den ersten Personen, die überhaupt von der Verlobung erfahren und sind in der ganzen Planung eine wichtige Stütze.
Sie 
bezeugen mit ihrer Unterschrift zudem die Eheschließung und sollen dem Ehepaar über die Hochzeit hinaus mit Rat und Tat zur Seite stehen. Es ist eine besondere Ehre und eine Auszeichnung für die Verbindung, die zwischen dem Brautpaar und den Trauzeugen herrscht.

Deswegen sollte die Entscheidung, wer Trauzeuge auf der Hochzeit wird, nicht leichtfertig getroffen werden. Doch was ist, wenn man einfach niemanden für diese Ehre hat oder zu viele dafür infrage kommen? Folgende Frage gilt daher erst einmal zu beantworten:


Sind Trauzeugen Pflicht?

Tatsächlich kommt bei dieser Frage immer wieder eine Diskussion auf. 

Fakt ist: Seit einigen Jahren sind Trauzeugen in Deutschland nur noch in der katholischen Kirche verpflichtend. Ob Trauzeugen die standesamtliche, evangelische oder freie Trauung bezeugen sollen, können Braut und Bräutigam selbst entscheiden.

Anders hingegen kann es aussehen, wenn Ihr im Ausland heiraten wollt. Bei einem sogenannten Destination Wedding solltet Ihr Euch daher immer über die Gepflogenheiten des jeweiligen Landes informieren. So sind Trauzeugen zum Beispiel bei einer Hochzeit in der Schweiz, in Las Vegas oder auf Mauritius eine wichtige Voraussetzung für die Eheschließung. In Mexiko müssen sogar vier Personen die Vermählung bezeugen. 


Wie viele Trauzeugen sind möglich?

Das ist von Institution zu Institution unterschiedlich. Im Standesamt sind Trauzeugen keine Pflicht mehr, möchte man dennoch welche dabei haben, dann dürfen höchstens zwei Personen die Eheurkunde unterschreiben. Bei manchen Standesämtern ist es allerdings erlaubt, dass mehrere Personen vorne neben dem Brautpaar sitzen und auch mit einbezogen werden. Wer dann unterschreiben darf, sollte im Vorfeld abgeklärt werden.

 

Um in Deutschland auf dem Standesamt eine Trauung bezeugen zu dürfen, muss die betreffende Person mindestens 18 Jahre alt sein. Voraussetzungen sind außerdem, dass Trauzeugen sich ausweisen und sowohl geistig als auch körperlich in der Lage sein müssen, um der Trauung zu folgen. Das bedeutet auch, dass diese die Sprache, in der die Trauung vollzogen wird, verstehen müssen. 


In der katholischen Kirche müssen zwei Trauzeugen unterschreiben. Spricht man sich mit dem Pfarrer ab, sind manchmal auch bis zu vier Unterschriften möglich. Um eine Unterschrift leisten zu dürfen, müssen die Trauzeugen mindestens 14 Jahre alt sind und die Religionsmündigkeit erreicht haben. Gut zu wissen ist auch, dass die Trauzeugen nicht dem gleichen Glauben angehören müssen wie das Brautpaar. Sie können andersgläubig oder Atheisten sein oder bereits ganz aus der Kirche ausgetreten sein. 


Hingegen müssen bei einer 
freien Trauung oder in einer evangelischen Kirche keine Zeugen unterschreiben. Da es hier also keinen offiziellen Part gibt, kann das Brautpaar so viele Zeugen wählen, wie es möchte. Wie viele Personen letztendlich vorne sitzen dürfen und mit einbezogen werden, sollte aber auf jeden Fall nochmal mit dem Priester bzw. dem freien Trauredner abgesprochen werden. 

Übrigens: Die Geschlechter der Trauzeugen sind frei wählbar. So muss die Braut nicht zwingend eine Frau als Trauzeugen und der Bräutigam nicht zwingend einen Mann als Trauzeugen haben. Selbstverständlich ist es auch umgekehrt oder mit zwei Frauen oder zwei Männern möglich. 


Was sind Bridesmaids oder Groomesmen?

Klassischerweise sind Bridesmaids die Brautjungfern und somit die Begleiterinnen der Braut. Sie waren ursprünglich dazu da, böse Geister von der Braut abzulenken. Die Groomesmen sind dazu der Gegenpart, mehrere männlichen Trauzeugen. 

Mittlerweile ist der Trend, mehrere Bridesmaids und Groomesmen in die Zeremonie mit einzubinden, auch in Deutschland angekommen. Ursprünglich sieht man dies eher in Amerika oft: neben der wunderschönen Braut stehen etliche wunderschöne Mädels in farblich abgestimmten Kleidern und begleiten die Braut zum Ja-Wort. Nicht nur, dass das extrem eindrucksvoll aussieht, dieser Brauch hat auch einen ganz praktischen Nebeneffekt. 

Wenn die Entscheidung auf den oder die eine Trauzeugin zu schwerfällt, dann kann man so alle seine Lieben einbeziehen, ohne jemandem auszuschließen. Natürlich ist auch eine Kombination von allem möglich. Warum nicht Trauzeugen benennen und auch Bridesmaids und Groomesmen haben?! Durch einen farblichen Akzent, ein anderes Outfit oder einen anderen Strauß bzw. Anstecker kann man dies gern auch in der Riege der Begleiter unterstreichen. Durch die Freiheiten, welche zumindest in Deutschland möglich sind, könnt Ihr entscheiden was zu Euch passt. 

Und ein kleiner Tipp am Rande: Durch die Benennung von Bridesmaids / Groomesmen von Euch aus, erübrigt sich auch die Frage welche Freunde zu einem Junggesellenabschied alles einzuladen sind. Diese habt Ihr ja nun quasi schon vorgegeben und erleichtert somit den Planern etwas die Arbeit.


Wie frage ich, ob jemand mein Trauzeuge*in sein möchte?

So wie die Entscheidung, wen und was man lieber zu einer Hochzeit haben möchte, so ist diese Frage reine Geschmackssache.

Es gibt einige sehr 
kreative Wege, eine solche Frage zu verpacken. Hier sind nur ein paar Ideen:


  1. Karte mit einer persönlichen Botschaft
  2. Schmuckstück, beispielsweise eine Kette mit euren Anfangsbuchstaben
  3. Banner / Luftballons beschriften und diesen per Post zustellen lassen
  4. Rubbelkarte mit der Frage gestalten
  5. Überraschungsparty
  6. süße Überraschung mit einer Reveal Cake

 

Dieser Beitrag ist in Kooperation von: 

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